Am 17. Oktober 2008, um 23:25 Uhr, langte dieser, eher seltsam anmutende, Inhalt einer Email direkt in meinen Spamordner ein.
quote:
Sehr geehrter Herr Just, um ihre Unkenntnis zu unterstreichen mache ich sie hiermit darauf aufmerksam das ihrem blog das nach § 25 MedienG. vorgeschriebene impressum fehlt, was meines wissens eine Strafe in der Höhe von so ca 3500€ nachsich zieht.
Ich gebe ihnen kulanter weise bis morgen zeit dieses Versäumnis zu bereinigen, da ich mich sonst gezwungen sehe Anzeige zu erstatten.
Ich wünsche einen angenehmen Abend
J
unquote
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Mir ist zwar nicht bekannt, dass an meinem Impressum etwas zu bemängeln ist; scheinbar existieren da draußen Menschen, die viel Zeit haben, sich meinen Kopf zu zerbrechen.
Dabei wünsche ich gute Unterhaltung
mfg Otto Just
Schlagworte: Unterhaltung
19. Oktober 2008 um 09:27
Die Formulierung »sehe ich mich sonst gezwungen« sagt eh schon alles über den seltsamen Spezi. Zwanghaftes Verhalten ist als klinische Diagnose hinreichend dokumentiert
19. Oktober 2008 um 10:50
Puh, hab mich nun durch den Dschungel der Impressumspflichthinweise für private Webseites gekämpft. Offenbar herrscht da keine klare Interpretation der Gesetze.
Informative Hinweise hab ich hier gefunden.
19. Oktober 2008 um 14:58
@joulupukki Danke für Deinen Support!
Nicht so tragisch, würd ich mal sagen. Bin gespannt, ob er jemanden findet, der seine oder ihre Anzeige entgegen nimmt. Und wenn? Dann interessiert mich die Begründung. Abwarten und Teetrinken
Im Übrigen schließe ich mich der Erkenntnis von „nömix“ an. LOL
Ein armer Irrer, welcher stets „gezwungen“ wird, anderen auf den Keks zu geh’n, jedoch diese Verhaltensstörung aus kulanten Gründen, kurzfristig und mit aufschiebender Wirkung, zu unterdrücken gewillt ist.
Mir wäre es zu sinnfrei, dass Internet nach möglichen Vergehen abzugrasen.
Was soll’s
20. Oktober 2008 um 13:15
Nichts zu danken, da war schon auch Eigennutz im Spiel ^^
Also summo summarum dreht sich offenbar alles um die Fragen:
– welches Landesrecht kommt überhaupt zum Zug?
– jenes, in dem der Blogbetreiber lebt?
– jenes, in dem die Domain registriert ist?
Im Falle von WordPress also die Vereinigten Staaten?
und
– wie definiert sich der Unterschied zwischen einer „privaten“ und einer „geschäftlichen“ Webpage (dafür reichen z.B. offensichtlich schon Werbebanner).
Da scheiden sich die Geister. Zu befürchten scheint allerdings wirklich nichts zu sein, da vor einer Strafzahlung in derlei Fällen offenbar zuerst einmal eine offizielle Verwarnung drin sein müsste. Hab auch von keinem Fall gelesen, in dem eine Klage gegen einen Bloger wirklich durchgeführt worden wäre.
Klarheit wäre in der Angelegenheit jedenfalls wünschenswert ^^
20. Oktober 2008 um 17:29
Für mich liegt der Fall ziemlich klar. Niemand kann die gesetzlichen Bestimmungen von allen Ländern der Welt kennen. Das wäre unzumutbar.
Daher gelten für mich logischerweise die rechtlichen Bestimmungen Österreichs als verbindlich. Ich sitze ja schließlich in Österreich vor meinem Computer, wenn ich die Blog-Sites auf WordPress hege und pflege.
Da ist es meiner Meinung nach unerheblich, in welchem Teil der Welt diese Seiten gehostet sind.
mfg Otto Just
26. Januar 2009 um 01:31
Vielleicht sollte man mal überlegen, ob es rechtlich und moralisch in Ordnung ist, andere Menschen öffentlich als „arme Irre“ zu bezeichnen?!
5. Juli 2009 um 13:14
ad Mister pink:
Es ist rechtlich und moralisch sogar verpflichtend, „arme Irre“ öffentlich als „arme Irre“ zu bezeichnen!
mfg otto just